Selbstzahler*innen

Neben den Coaching- und Beratungsangeboten, die nicht von der Kasse übernommen werden, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, die Therapie selbst zu bezahlen. Es entsteht dann keine Pause, in der der Therapieantrag von der Kasse geprüft werden muss und es gibt auch keine Mitteilung an Ihre Krankenkasse über die Durchführung der Psychotherapie. Sollten Sie später Versicherungsabschlüsse planen, bei denen ein Gesundheitscheck gefordert wird, kann dies von Vorteil sein.

Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870). Sie erhalten monatliche Rechnungen. Der Regelsatz für eine Sitzung (50 Minuten) beträgt aktuell 100,55 €. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.