Privat Versicherte

Ambulante Psychotherapie kann in der Regel über Ihre private Krankenversicherung oder die Beihilfe abgerechnet werden.

Ich empfehle Ihnen, sich vor Beginn der Therapie mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung zu setzen und Informationen über die Leistungen Ihres Versicherungsvertrages und notwendige Formalitäten einzuholen. Insbesondere die Frage, ob und in welchem Umfang Psychotherapie in Ihrem Versicherungstarif enthalten ist, sollte im Vorfeld geklärt werden.

Formal finden auch bei privat Versicherten vier probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns kennenlernen, Informationen für den späteren Therapieantrag sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantragte ich ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Das Honorar richtet sich dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP-Ziffer 870). Sie erhalten dann wie gewohnt eine Rechnung, die Ihnen später von der Versicherung erstattet wird.