Kosten

Die Kosten der Coaching- und Supervisionsangebote werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Sie müssen von der Arbeitgeberin/ dem Arbeitgeber bzw. von den Klientinnen und Klienten selbst übernommen werden. Auch hier richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870). Sie erhalten monatliche Rechnungen. Der Regelsatz für eine Sitzung (Einzelcoaching: 50 Minuten) beträgt aktuell 100,55 €. In begründeten Einzelfällen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden. Bei Gruppensupervisionen ändert sich das Setting und das Honorar wird entsprechend der Sitzungsdauer und der Gruppengröße individuell angepasst.