gesetzlich versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und diese übernehmen bei Psychotherapiebedarf die Kosten. In einer psychotherapeutischen Sprechstunde wird geklärt, ob eine Indikation für Psychotherapie besteht und vier probatorische Sitzungen dienen dann dazu, sich kennenzulernen, Informationen für den späteren Therapieantrag zu sammeln und entscheiden, ob die Therapie fortgesetzt werden soll. Im Anschluss beantragte ich ein Stundenkontingent bei der Kasse und bei Bewilligung beginnt die eigentliche Therapie. Die Honorarkosten richten sich dabei nach dem sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und werden über Ihre Gesundheitskarte direkt mit den Krankenkassen abgerechnet. Eine Überweisung der Hausärztin/ des Hausarztes ist nicht notwendig.